Was ist ein „öffentlicher Spielplatz“?

Spielplatzgerät für öffentliche Spielplätze
Spielplatzgerät nach DIN EN 1176

Auf allen „öffentlich zugänglichen Spielplätzen“ dürfen nur  Spielplatzgeräte eingebaut werden, die nach DIN EN 1176 gebaut wurden. Soweit so klar, doch wann ist ein Spielplatz eigentlich öffentlich? Die Antwort ist relativ einfach. Jeder Spielplatz, der sich nicht auf einem Privatgrundstück befindet, ist ein öffentlich zugänglicher Spielplatz. Hierzu zählen Spielplätze in Einkaufzentren, an Restaurants oder auf Vereinsgeländen ebenso wie Spielplätze, die zu einer Grünanlage eines Mehrfamilienhauses gehören. Auch die Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen sind öffentliche Spielplätze. Dabei spielt es keine Rolle ober der Kita- oder Schulträger städtisch, kirchlich oder privat ist.

Spielgeräte, die nach EN 71 gebaut wurden, sind lediglich für den privaten Gebrauch, das heißt für den privaten Garten hinter dem eigenen Haus, zugelassen. Alle öffentlich zugänglichen Spielplätze sollten nur mit Spielgeräten, die nach DIN EN 1176 gebaut wurden, bestückt werden.

In Kindertagesstätten, die die Betreuung von Kinder unter 36 Monaten anbieten, sollten neben der DIN EN 1176 zusätzlich die Vorgaben der zuständigen Unfallkasse (z. B. Unfallkasse Hessen) berücksichtigt werden.

All diese öffentlich zugänglichen Spielplätze sollten darüber hinaus regelmäßig, das heißt mindestens einmal jährlich, von einem „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161“ geprüft werden.