Spielplatznorm DIN EN 1176 – das wichtigste in Kürze

Der Spielplatzeigentümer bzw. Spielplatzbetreiber ist für die Verkehrssicherungspflicht seiner Spielplätze selbst verantwortlich. In der DIN EN 1176 sind die Prüfintervalle und Prüfarten festgelegt. Diese sind, die (wöchentliche) Sichtkontrolle, die (vierteljährliche) operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion. Die Inhalte jeder einzelnen Prüfungsart sind ebenfalls in der DIN EN 1176 beschrieben.

spielende Kinder auf dem Spielplatz
Spielplatzgerät/Sandspielgerät mit Rutsche

Öffentliche Spielplätze sollen Kindern die Möglichkeit bieten nach Ihren individuellen Möglichkeiten zu Spielen und ihre eigenen Grenzen auszutesten und sich so weiter zu entwickeln, sowohl körperlich als auch geistig und sozial. Das Ziel der DIN EN 1176 ist es die Kinder hierbei vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen, die zu Behinderungen oder sogar zum Tod führen könnten. Kleinere Verletzungen wie Blaue Flecken, Prellungen oder ähnliches sind ausdrücklich erlaubt. Denn nur so können Kinder lernen Gefahren realistisch einzuschätzen und damit in Zukunft besser umgehen.

Die DIN EN 1176 unterteilt sich in einen allgemeinen Teil, die DIN EN 1176, Teil 1 (allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) sowie in verschiedene Gerätespezifische Teile für Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells, Wippgeräte, vollständig umschlossene Spielgeräte und Raumnetze. Im Teil 7 der DIN EN 1176 wird die Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden behandelt.

Neben der DIN EN 1176 gibt es weitere Normen, die bei der Prüfung von Spiel- und Freizeitanlagen zu beachten sind. Für Skateanlagen gilt die DIN EN 14974, für sog. „Multisportgeräte“ gilt die DIN EN 15312. Für „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“ muss die DIN EN 79000 beachtet werden. Die Fitnessgerätenorm ähnelt in weiten Teilen der Spielplatznorm (DIN EN 1176), hier werden darüber hinaus aber noch zum Beispiel die Anordnung von Fitnessgeräten auf Kinderspielplätzen behandelt und auch die Mindestanforderungen an die Benutzerinformationen für Fitnessgeräte.

Die aktuelle Fassung der Spielplatznorm DIN EN 1176  ist seit Januar 2021 im DIN-Taschenbuch 105 (Beuth-Verlag) erhältlich. 

Spielplätze müssen regelmäßig kontrolliert werden. Was genau geprüft werden muss und wie oft ist im Teil 7 der DIN EN 1176 beschrieben.

Nach DIN EN 1176-7 muss nach einem Um- oder Neubau eines Spielplatzes oder eines einzelnen Spielplatzgerätes immer eine Erstabnahme erfolgen, diese kann nur von einem sachkundigen Spielplatzprüfer (zertifiziert nach DIN EN 79161) durchgeführt werden. 

Danach müssen auf jeden Spielplatz regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Die regelmäßigen Spielplatz-Inspektionen sind in drei Arten unterteilt:

  1. visuelle Routine-Inspektion

Wird häufig auch als „Sichtkontrolle“ bezeichnet. Hier geht es vor allem darum offensichtliche Gefahrenquellen, wie zum Beispiel Glasscherben im Sand oder sonstige Vanalismusschäden, zu erkennen und zu beheben. Die visuelle Inspektion sollte in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt werden. Bei stark frequentierten Spielplätzen kann auch eine tägliche Kontrolle nötig sein.

  1. operative Inspektion

Bei der operativen Inspektion werden darüber hinaus die einzelnen Geräte genauer untersucht, hierbei geht es vor allem darum die Stabilität und Betriebssicherheit der Geräte zu kontrollieren. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf Holzgeräte gelegt werden, vor allem bei dynamischen Spielgeräten wie Schaukeln oder Seilbahnen ist das von besonderer Bedeutung. Die operative Inspektion muss mind. alle 3 Monate durchgeführt werden, sie wird deshalb auch häufig als „vierteljährliche Inspektion“ bezeichnet. Auf stark frequentierten Spielplätzen kann es aber auch notwendig sein dieses Inspektion einmal pro Monat durchzuführen.

  1. jährliche Hauptinspektion

Die Hauptinspektion muss einmal jährlich durchgeführt werden. Im Gegensatz zur operativen Inspektion, die häufig vom Bauhof-Personal erledigt wird, sollte die Hauptinspektion von einem externen Spielplatzprüfer durchgeführt werden, die die entsprechende Sachkunde haben.

Doch wer ist tatsächlich „sachkundig“? Mit der DIN 79161 wurde hier eine einheitliche Regelung festgelegt. Die Betreiber von öffentlichen Spielplätzen sollten deshalb bei der Auswahl der Spielplatzprüfer immer nach dem Zertifikat nach DIN 79161 fragen.

Dieses Zertifikat nach DIN 79161 erhält nur, wer an einem einwöchigen Seminar teilgenommen hat und anschließend die entsprechende Prüfung, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt, erfolgreich abgeschlossen hat. Das Zertifikat ist zunächst drei Jahre lang gültig und kann nach Ablauf dieser drei Jahre durch ein Auffrischungsseminar um weitere drei Jahre verlängert werden. Die Prüfung der Spielplatzprüfer nach DIN 79161 wurde 2011 eingeführt.