Ursprünglich komme ich aus der „grünen Branche“ das heißt ich bin gelernte (Baumschul-)Gärtnerin und habe – nach einigen Jahren Berufserfahrung – Landschaftsplanung an der FH Nürtingen studiert. Seit knapp 15 Jahren bin ich nun in der Spielplatzbranche tätig.

Anne Wagner
Anne Wagner bei der Spielplatz-Erstinspektion

Als qualifizierte Spielplatzprüferin nach DIN 79161 bin ich legitimiert alle Prüfungsarten auf öffentlichen Spielplätzen und Kitas durchzuführen. Vor allem die Erstinspektionen und die jährliche Hauptinspektion sollten nur von qualifizierten Spielplatzprüfern durchgeführt werden. Die wöchentliche Sichtkontrolle und die (meist vierteljährliche) operative Inspektion werden in den meisten Fällen vom städtischen Bauhofpersonal durchgeführt. Die Hauptinspektion, die einmal jährlich durchgeführt wird, sollte man einem externen Spielplatzprüfer überlassen. Dieser externe Prüfer sollte neben der Qualifizierung zum Spielplatzprüfer nach DIN 79161 auch über ausreichend Berufserfahrung verfügen, denn Spielplatzprüfung hat immer auch mit „Augenmaß“ zu tun, es geht bei allen Sicherheitsfragen um die Abwägung zwischen Spielwert und Risiko. Denn ganz ohne Herausforderungen ist ein Spielplatz langweilig und erfüllt somit nicht mehr seinen eigentlichen Zweck. Ein Spielplatzprüfer muss die entsprechenden Normen (DIN EN 1176, DIN 18034, etc.) kennen und auch verstehen bzw. richtig anwenden können. Nur dann ist eine fundierte Einschätzung -im Sinne der Kinder- möglich.