Spielplatzgerät nach dem Einbau, ohne Fallschutz

Spielplatzgerät bei der Erstabnahme

Spielplatzgerät bei der Erstabnahme. Um die Fundamente der Spielplatzgeräte komplett beurteilen zu können ist es sinnvoll die Erstabnahme vor dem Einbau des Fallschutzbelags durchzuführen. Die Spielgeräte dürfen selbstverständlich erst in Betrieb genommen werden, wenn der Fallschutz in der erforderlichen Schichtstärke eingebaut ist. Betonfundamente müssen in der Regel mind. 20 bzw. 40 cm mit Fallschutzbelag überdeckt sein.